AGB
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden vom Empfänger anerkannt, sofern er von den Angeboten gebrauch macht, z.B. durch Annahme einer Offerte/ Mitteilung (mündlich oder schriftlich)über das betreffende Angebot/Objekt.
1. Das Immobilienangebot von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD und das von ihr erstellte Exposé wurde aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Die Tätigkeit von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften.
3. LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Die Angebote von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weiter gegeben wird, den Vertrag abschließt.
5. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf LUXERY Management Leibold Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD zu informieren. Eine Besichtigung darf nur im Einvernehmen mit LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD und dem Anbieter vorgenommen werden.
6. Der Anspruch auf Maklerprovision von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD entsteht und wird fällig, sobald durch die beauftragte Vermittlertätigkeit ein Vertrag, auch zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt.
1. Das Immobilienangebot von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD und das von ihr erstellte Exposé wurde aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Die Tätigkeit von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften.
3. LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Die Angebote von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weiter gegeben wird, den Vertrag abschließt.
5. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf LUXERY Management Leibold Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD zu informieren. Eine Besichtigung darf nur im Einvernehmen mit LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD und dem Anbieter vorgenommen werden.
6. Der Anspruch auf Maklerprovision von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD entsteht und wird fällig, sobald durch die beauftragte Vermittlertätigkeit ein Vertrag, auch zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt.
Kommt anstelle des von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD eingeleiteten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die dafür vorgesehene Provision zu entrichten; das gilt z.B bei Miete statt Kauf oder umgekehrt. Kommen ein oder mehrere Zusatzgeschäfte zustande, so gilt, das die entsprechende Provision zu zahlen ist. des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages (Kauf bzw. Mietvertrag) Gebrauch macht. Eine Mitursächlichkeit von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD ist ausreichend. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
7. Für die erfolgreiche Nachweis- oder Vermittlertätigkeit von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD sind bei Verkauf die Vertraglich festgesetzte Provisionssumme des vereinbarten Kaufpreises vom Verkäufer zuzüglich der geltenden IVA (Mehrwertsteuer) als Provision zu zahlen. Bei Abschluss eines Optionsvertrages sind 1/3 der Gesamtprovision fällig, die restlichen 2/3 bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
8. Die Anforderungen unserer Angebote und Annahme unserer Maklerdienste bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen.
9. Gerichtsstand ist Palma de Mallorca, Spanien.
10. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
7. Für die erfolgreiche Nachweis- oder Vermittlertätigkeit von LUXERY MANAGEMENT LEIBOLD sind bei Verkauf die Vertraglich festgesetzte Provisionssumme des vereinbarten Kaufpreises vom Verkäufer zuzüglich der geltenden IVA (Mehrwertsteuer) als Provision zu zahlen. Bei Abschluss eines Optionsvertrages sind 1/3 der Gesamtprovision fällig, die restlichen 2/3 bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
8. Die Anforderungen unserer Angebote und Annahme unserer Maklerdienste bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung vorstehender Geschäftsbedingungen.
9. Gerichtsstand ist Palma de Mallorca, Spanien.
10. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
